Telefonkunden können laut einer Meldung der Berliner Zeitung "Tagesspiegel" gegenwärtig noch verhindern, dass man künftig bei der Auskunft nur unter Angabe ihrer Telefonnummer ihren Namen und die Adresse erfragen kann. Das Blatt berichtet, die Deutsche Telekom werde die von ihr gesammelten Daten aller Telefonkunden erst am 30. September an die Telefon-Auskunfteien und Verlage weitergeben. Zur Zeit könne man noch Widerspruch gegen die Weitergabe seiner persönlichen Daten einlegen, hieß es.
Das neue Telekommunikationsgesetz ermöglicht dem Bericht zufolge künftig so genannte Invers-Suchen: Wer die Telefonnummer weiß, kann bei der Auskunft den Namen und die Adresse des Teilnehmers erfragen. Dies könne nur durch ausdrücklichen Widerspruch verhindert werden, hieß es. Zwar sei die im Gesetz vorgesehene Einspruchsfrist Ende August abgelaufen, jedoch habe T-Com-Sprecher Rüdiger Gräve erklärt, auch jetzt erst eingehende Widersprüche würden noch berücksichtigt.
Verbraucherschützer raten dem Bericht zufolge zum Widerspruch. Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wurde mit der Warnung zitiert: "Ist die Adresse erst einmal im Verteiler, kann man sich vor unerwünschter Werbung kaum mehr retten."
Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/medien/produkte/61254