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Gargi - 30.04.2004 - 20:31
Der Paragraf 131 Strafgesetzbuch reguliert bekanntlich die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien. Ist ein Medium als besonders grausam, menschenverachtend oder die Gewalt verherrlichend eingestuft worden, kann das Medium bundesweit beschlagnahmt werden. Die Verbreitung stellt somit eine Straftat dar. Ab 1. April 2004 hat unser Gesetzgeber diesen Paragrafen erweitert und stellt nun neben Gewalttaten gegen Menschen auch Gewalttaten gegen MENSCHENÄHNLICHEN Wesen unter Strafe. Hier wurde auf das BGH- Urteil seinerzeit in der Freigabe des Horrorfilmes Tanz der Teufel reagiert und wird in den kommenden Monaten mit Sicherheit auch verstärkt gegen PC- Spiele eingesetzt. Hierbei könnte sogar ein entschärftes Half Life beschlagnahmt werden.
Doch ist alles was grausam ist auch gewaltverherrlichend? Das Beispiel der Freigabe des Filmes "Battle Royale" in einer ungeschnittenen Fassung zeigt, dass auch unter Juristen durchaus geteilte Meinung vorherrscht. Kurz nach der Tragödie von Erfurt sollte dieser Film auf DVD erscheinen. Hier bringen sich Schulkinder im Zuge eines japanischen Sozialisierungsprogrammes gegenseitig um. Die Juristenkommision der SpiO (JK) hat attestiert, dass es sich bei diesen Film um eine Straftat nach Paragraf 131 StGB handelt. Dieses Jahr wurde der Film wieder neu drei unabhängigen Juristen zur Prüfung vorgelegt und sie bescheinigten, dass dieser NICHT gewaltverherrlichend sei. In einen Auszug eines Gutachtens heisst es z.B. "So fördert der Film in seinen Einzeldarstellungen also durchweg eine gewaltablehnende und die Menschenwürde befürwortende Haltung beim Zuschauer, mithin das Gegenteil dessen, was nach §131 StGB strafbewehrtist. Die Norm des §131StGB ist hier somit nicht erfüllt " RA Holger von Hartlieb, München.
Im hiesigen Shooterforum wurde das Thema Shellshock aufgegriffen und sehr schnell über diesen Shooter geurteilt. Auch hier wurde das, was Zensurbefürworter sehr schnell aburteilen nachvollzogen: Das Medium verstößt augenscheinlich gegen die Menschwürde. Somit solle nun nicht diskutiert werden (analog geschieht das gleich durch eine Indizierung durch die BPjM). Doch auch hier können wir noch nicht entscheiden oder erahnen, was sich tatsächlich hinter diesen Spiel verbirgt. Der Hersteller dazu:
"With ShellShock: Nam '67, we are aiming to deliver a game that really provides as authentic a war experience as possible," said Hermen Hulst, managing director of Guerrilla. "Through extensive research on all topics, but also by not shying away from the more controversial aspects of war, we are looking to provide gamers with the closest thing to actually being there."
Demnach wird Krieg hier dargestellt, wie Krieg eben ist: Grausam und unbarmherzig. Nicht von kranken Hirnen ersonnen, sondern von der Realität geschrieben. Wer mag und wer glaubt, dass Krieg eine saubere Sache ist, wie es wohl auch durch die zensierte Fassung von Vietcong unterschwellig den Jugendlichen vermittelt wird, kann sich gerne einmal den Spiegelbericht über die Tiger- Truppe in Vietnam durchlesen :
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,295224,00.html
Ich habe das Spiel selbst noch nicht gespielt, aber ich persönlich bin auf jeden Fall verhalten mit einem übereiltem Urteil. Nur weil Gewalt gezeigt wird, muss es nicht gleich verderben ;)
In diesen Sinne, auf eine angeregte Diskussion ohne closing (hoffentlich :) )
cu
Gargi
1083350062]
1083350168]
1083350278]
JackRyan - 30.04.2004 - 20:45
Hi Gragi.
Zum Thema "Shellshock Nam 67":
Ich habe dieses Game / den Thread hier bei uns ins Forum gestellt, da ich der Meinung war, dass es ja was mit den Shooter-Szenarien in denen wir uns bewegen zu tun hat.
Als ich allerdings feststellen musste, dass die Ressonanz eher verhalten bis negativ war, habe ich in meiner Eigenschaft als Moderator unseres Shooter-Bereichs den Thread geschlossen; jedoch nicht gelöscht.
Dies tat ich, um es den Leuten die noch nichts zu diesem Spiel gesehen / gelesen haben, die Möglichkeit zu bieten, sich über den dortigen Link zur Hersteller-Seite darüber zu informieren.
Da ich mich auch mit der Rechtslage nicht auskenne (werde mich mal darüber schlau machen ;) ) , habe ich den Thread geschlossen, um einer eventuellen Straftat vorzubeugen. Sollte das Spiel hier in Deutschland indiziert werden, werde ich den Thread löschen, da bei uns im Forum auch Jugendliche unter 18 Jahren den Thread lesen könnten.
So ... In diesem Sinne hoffe ich, dass die Sache dann passt!
CU
"JackRyan"
Moderator des "Shooter"-Bereichs
Gargi - 30.04.2004 - 20:55
Erstellt von JackRyan
Hi Gragi.
Zum Thema "Shellshock Nam 67":
Ich habe dieses Game / den Thread hier bei uns ins Forum gestellt, da ich der Meinung war, dass es ja was mit den Shooter-Szenarien in denen wir uns bewegen zu tun hat.
Als ich allerdings feststellen musste, dass die Ressonanz eher verhalten bis negativ war, habe ich in meiner Eigenschaft als Moderator unseres Shooter-Bereichs den Thread geschlossen; jedoch nicht gelöscht.
Dies tat ich, um es den Leuten die noch nichts zu diesem Spiel gesehen / gelesen haben, die Möglichkeit zu bieten, sich über den dortigen Link zur Hersteller-Seite darüber zu informieren.
Da ich mich auch mit der Rechtslage nicht auskenne (werde mich mal darüber schlau machen ;) ) , habe ich den Thread geschlossen, um einer eventuellen Straftat vorzubeugen. Sollte das Spiel hier in Deutschland indiziert werden, werde ich den Thread löschen, da bei uns im Forum auch Jugendliche unter 18 Jahren den Thread lesen könnten.
So ... In diesem Sinne hoffe ich, dass die Sache dann passt!
CU
"JackRyan"
Moderator des "Shooter"-Bereichs
Keine Sorge, das ging auch nicht um's closing, sondern eher um das Aburteilen und Pochen auf den Artikel 1 GG, dessen Verletzung ja erstmal innerhalb des Spieles nachgewiesen sein muss.
Zur Indizierung: Sollte dieser Titel indiziert werden, dann kann es nur kritisch werden, wenn das Spiel öffentlich beworben oder angeboten wird. Da Ihr hier mit Sicherheit keinerlei kommerzielle Verflechtung mit den Hersteller habt, fällt eine Diskussion über den Sinn oder gar Unsinn dieses Spieles unter die normale Informations- und Meinungsfreiheit. Gefährlich wird es dann nur mit forführende Links, in denen man Bilder präsentiert bekommt, die nach hiesigem Gesetz jugendgefährdent sein können ( eine deutsche Seite, die geschnittenen Szenen von Filmen besprochen hatte wurde deswegen neulich indiziert, aber auch nur, weil sie gerade die üblenen Szenen gezeigt haben). Streng genommen dürfte der Titel "Far Cry" ja auch nicht genannt werden, da dieses Spiel in der patchfähigen Fassung indiziert wurde ;)
Also Grundregel ist eben die, dass keinerlei Werbecharacter dabei entsteht und zu erkennen ist. Ab da wird's übel. Werden brutale Bilder gepostet, dann geht es sogar aus dem Jugendschutz raus in das Strafrecht. Deswegen sollte man da einwenig aufpassen, was im Forum passiert ;)
By the way: Wir sind übrigens virtuelle Kollegen. Ich bin selbst Moderator in Europas größten DVD- Forum ( DVDinside ;) )
Bis denne!
cu
Gargi
JackRyan - 30.04.2004 - 21:08
Ok ...
THX für die Info, Gargi.
Dann weiss ich ja jetzt wenigstens in groben Zügen, worauf ich im rechtlichen Sinne achten muss.
Bis dann!
Fangschuss - 30.04.2004 - 22:59
WOW echt übel was die Tiger Force (US-Spezial-Einheit) abgezogen hat und die Laufen heute noch frei rum ! ~0 :@
ChrisMess - 03.05.2004 - 03:42
Trotzdem ... Ich spiele Vietcong, weil's für mich der stimmigste Shooter überhaupt ist.
In einem Spiel will ich nicht Blut, Folter oder Eingeweide sehen, ich will meine Geschicklichkeit mit Mit- und Gegenspielern messen und nicht einen permanenten Brechreiz unterdrücken.
!@#$
Nur schon was da an Vorinformation über das Spiel bekannt ist, lässt mich darauf schliessen, dass Shellshock Nam'67 NICHT das Spiel sein wird, das mich von Vietcong abnabelt.
Das schlimmste, was passieren könnte, wäre, wenn es auf den Index gesetzt wird. Dann wird's garantiert ein Renner.
Eine so bescheuerte Grundidee soll vom Staat keine Unterstützung kriegen. Mein Tipp: Einfach ignorieren.