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thx - 10.01.2004 - 15:45

Teures Rasen - eine Versicherung will zahlen (dpa)

10. Januar 2004

Versicherung hilft aus der Radarfalle

Firma will 70 Prozent von Geldbußen übernehmen

Autofahrer sollen künftig eine Versicherung gegen Radarfallen abschließen können. Anbieter ist eine Liechtensteiner Firma, die vor allem in Österreich und Bayern Kunden werben will. Strafzettel über 50 Euro werden nach den Worten des Unternehmenschefs und Vorarlberger FPÖ-Landtagsabgeordneten Walter Gau zu 70 Prozent, maximal jedoch mit 600 Euro rückvergütet. Die Jahreshöchstleistung beträgt pro Versicherungsnehmer 1.000 Euro.

Das bayerische Innenministerium kritisierte das Angebot. Der "pädagogische Effekt" von Geldbußen werde so untergraben. Anbieter Gau sagte, der Schutz durch die so genannte "Supergau-Crazy-Card" umfasse den gesamten deutschsprachigen Raum und koste 270 Euro jährlich. Erstattet werden teilweise auch Parkknöllchen und eventuelle Abschleppkosten für Falschparker. Gegen einen zu großen Ansturm von Verkehrssündern sichert er sich jedoch ab: 2004 werden insgesamt maximal 1,5 Millionen Euro erstattet. Bei Überschreitung dieser Summe wird höchstens noch der Ankaufspreis der Karte zurückbezahlt.

Gau sagte, er rechne damit, dass die Garantiesumme für rund 10.000 Mitglieder ausreichen werde: "Es fährt ja niemand bewusst ins Radar, nur um die maximale Erstattung zu erzielen."

Fahrverbote bleiben in jedem Fall

Das bayerische Innenministerium sieht das neue Angebot skeptisch. Geldbußen für Verkehrssünder hätten ja "nicht zum Ziel, die Autofahrer zu schröpfen, sondern sie zu erziehen", sagte Ministeriumssprecher Michael Ziegler in München. Dieser Effekt würde durch eine Versicherung "relativiert". Zugleich betonte Ziegler jedoch, die Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei könne niemand durch eine Versicherung verhindern: "Fahrverbote drohen also nach wie vor. Niemand sollte sich in falscher Sicherheit wiegen."

Gau sagte, er wolle mit seinem Angebot niemanden zum notorischen Rasen verleiten. Strafmandate werden nur bei bis zu 40 Stundenkilometern über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ersetzt. Bei Geschwindigkeitssünden in Baustellenbereichen und Tunnels, im Bereich von Fußgängerübergängen und Schulen, bei Alkoholisierung, unter Drogeneinfluss sowie im Zusammenhang mit einem Unfall gibt es gar keine Erstattung.

(ddp, N24.de)

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