Berlin (dpa) - Reisende in Fernzügen der Bahn haben seit Freitag mehr Rechte. Der neue Anspruch auf eine Entschädigung bei extremen Verspätungen war vielen Fahrgästen am ersten Tag aber noch kaum bekannt. Auf den Bahnhöfen fragten nur wenige Kunden nach Gutscheinen.
Damit werden 20 Prozent des Fahrpreises erstattet, wenn das Ziel über eine Stunde zu spät erreicht wird. Laut Bahn gab es bis auf einen Intercity mit Lokschaden von Dresden nach Nürnberg zunächst aber auch keine große Verspätung, bei der die Regeln der neuen "Kundencharta" griffen. Die Vorgaben müssten sich einspielen.
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) sagte, die Bahn sei mit dem erstmals rechtsverbindlichen Entschädigungsanspruch "ein Stück verbraucherfreundlicher geworden". Verbraucherschützer nannten die Regelung dagegen unzureichend. Kundenfreundlicher wäre es, ab einer halben Stunde mit Bargeld zu entschädigen, sagte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW.
Der Verkehrsclub Deutschland sprach von einem richtigen Schritt. Die Entschädigung bleibe aber hinter den Kundenerwartungen zurück und sei vom Verfahren zu kompliziert. Nötig sei weiter eine gesetzliche Regelung für alle Verkehrsanbieter.
In größeren Bahnhöfen war die "Kundencharta" vielen Reisenden noch nicht bekannt. In Köln verlangte am Vormittag nur ein Fahrgast einen Gutschein. In Schleswig-Holstein und Hamburg meldeten sich laut Bahn bis zum Mittag zwei Reisende. In Stationen in Mecklenburg-Vorpommern hätten sich allerdings viele erkundigt, wo sie die Ansprüche geltend machen könnten, hieß es.
Das Echo auf die Neuerungen war geteilt. "Ich finde das richtig", sagte Bahnfahrer Günther Neumann (46) am Frankfurter Hauptbahnhof. "Bei Verspätungen muss man haften." Eine Studentin, die vom Lübecker Hauptbahnhof nach Hamburg fahren wollte, kritisierte, dass es Entschädigungen nicht auch im Nahverkehr gebe.
Den neuen Regeln zufolge haben Fahrgäste künftig nicht nur bei Verspätung eines einzelnen Fernzugs Anspruch auf Erstattung - sondern auch, wenn ihr Zug nur wenige Minuten zu spät ist, sie beim Umsteigen aber trotzdem den Anschluss verpassen und am Ende über eine Stunde zu spät ankommen.
Die Entschädigung wird als Gutscheinkarte verteilt, und zwar entweder im Zug oder in den folgenden beiden Tagen am Bahnhof. Sie kann einen Monat lang für den nächsten Ticketkauf genutzt werden. Sonst ist sie in einen zwölf Monate gültigen Gutschein umtauschbar. In der "Kundencharta" verpflichtet sich die Bahn auch zur Übernahme der Kosten für Taxi oder Übernachtung bis maximal 80 Euro, wenn die Reise wegen Verspätung nicht bis 24.00 Uhr fortgesetzt werden kann.
Aber Anke Engelke sagte da das richtige...man sollte erst was zahlen wenn man pünktlich angekommen is..das wär besser..*lol*