Die Klage des Schülers und seiner Eltern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg wurde abgewiesen. Trotz der Unterstützung von acht Mitschülern, die alle eidesstattlich ausgesagt hatten, dass der Lehrer an den Schüler gar keine Fragen gerichtet hatte.
In jedem Fall, befand das Gericht, müsse der Schüler eine Leistungsbereitschaft erkennen lassen. Dies könne nur der Fall sein, wenn der Schüler aufmerksam den Unterricht verfolgt. Den acht Mitschülern konnte das Gericht nicht Glauben schenken.
Quelle: http://shortnews.stern.de/
Also im Unterricht einzuschlafen..weil man Party machte...und dann zu klagen..is echt mutig...lol..:D