1. Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um nicht mehr als 20 km/h überschritten ... € 29 / öS 400,-
2. Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 bis 25 km/h überschritten ... € 50 / öS 700,-
3. Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 bis 30 km/h überschritten ... € 72 / öS 1.000,-
4. Die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um nicht mehr als 20 km/h überschritten ... € 29 / öS 400,-
5. Die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 21 bis 25 km/h überschritten ... € 50 / öS 700,-
6. Die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 bis 30 km/h überschritten ... € 72 / öS 1.000,-
7. Die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um nicht mehr als 20 km/h überschritten ... € 29 / öS 400,-
8. Die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 21 bis 25 km/h überschrittgen ... € 50 / öS 700,-
9. Die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 26 bis 30 km/h überschritten ... € 72 / öS 1.000,-
10. Wird ohne zwingenden Grund so langsam gefahren,, dass der übrige Verkehr behindert wurde, macht das € 21 / öS 300,-.
11. Die durch Vorschriftszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 20 km/h überschritten ... € 29 / öS 400,-
12. Die durch Vorschriftszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 bis 25 km/h überschritten ... € 50 / öS 700,-
13. Die durch Vorschriftszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit um 26 bis 30 km/h überschritten ... € 72 / öS 1.000,-
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