Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass Rechnungen eines 0190-Anbieters von Unternehmen nicht gezahlt werden müssen, wenn diese Nummern gesperrt worden sind.
In einer Klage verlangte ein Anbieter von einem Unternehmen rund 5.000 Euro. Die Firma hatte in der Vergangenheit derartige Nummern sperren lassen. Ein Mitarbeiter muss diese Sperre überwunden haben.
Da der Mitarbeiter dies nicht im Auftrag des Unternehmens getan hat, und somit wie ein Einbrecher gehandelt hat, muss die Firma die Rechnung nun nicht zahlen. Ebenso muss ein Privatmann keine Dialer-Rechnungen bezahlen, wie der BGH entschied.
Quelle: www.heise.de