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CatalinasPapa - 16.02.2005 - 16:05

Was haltet ihr von der NPD und einem Verbot dieser Partei????

Musste mich kürzlich mit solchen Typen auseinandersetzen, die hatten (ohne Genehmigung) bei uns in Reinbek Lautsprecherdurchsagen durchgeführt...

Und am Samstag (19.02.) werd ich wohl nach Lübeck fahren müssen, zu ner NPD Veranstaltung...aber dienstlich!!!!!Nicht Privat!!!!!!

Dragonsage - 16.02.2005 - 17:41

Eine Partei deren Mitgleider oder/und deren Ziele gegen die Verfassung verstossen, sollte man verbieten können dürfen. Ist das so?
CatalinasPapa - 17.02.2005 - 20:57

Parteiverbot

Da Parteien (in Deutschland) das tragende Element der parlamentarischen Arbeit darstellen, ist ein Parteiverbot ein politisch "schwieriges" Gebiet. Aus diesem Grund ist nach dem Parteienprivileg lediglich das Bundesverfassungsgericht berechtigt, in einem im Grundgesetz und dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht genau bestimmten Verfahren die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei festzustellen und im ergehenden Urteil ein Verbot dieser auszusprechen.

Antragsberechtigt sind demzufolge nach § 43 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz auch nur bestimmte Verfassungsorgane:

der Bundestag
der Bundesrat
die Bundesregierung

Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Absatz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht

2001 wurde von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Als Hindernis stellte sich im Verfahren die Durchsetzung der Partei durch V-Männer des Verfassungsschutz heraus. Das Verbotsverfahren scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht, da das Gericht nicht mehr trennen konnte, welche Aktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz initiiert worden waren. Die Nachrichtenagentur „dpa“ meldete in diesem Zusammenhang, dass etwa jeder 7. Funktionsträger in der NPD-Leitungsebene Informant eines Verfassungsschutzamtes sei.

Problem wird denke ich sein, der Partei ein verfassungfeindliches Ziel nachzuweisen...

Drachen - 21.02.2005 - 16:30

Ich finde das man sie verbieten sollte.

LG

Claudia

Dragonsage - 21.02.2005 - 22:36

Das scheint ja offensichtlich nicht ganz so einfach.

Im Prinzip finde ich unterschiedliche Stömungen in einer Demokratie auch eher interessant.

In dem Falle ist es für mich klar. Hier ein Zitat aus der webpage der NPD:
"Jahrzehntelange Umerziehung, Verblödung, Abbau von Bildung und Kultur, Homo-Ehe, Überfremdung, Streichung von Anstand und Ehre und PISA sollten eigentlich ein solidarisches Aufbegehren des Deutschen Volkes, wie es jetzt im Kampf gegen Hartz IV zum Ausdruck kommt, unmöglich machen."

Was hier unterstellt wird, ist infarm. Erfolge, die erzielt worden sind wie etwas die Homo-Ehe, werden hier negativ dargestellt.

Aber wenn man die Seite genauer Anschaut, wird man feststellen, daß hier gerne Fakten so zurechtgebogen werden, daß brauchbare (wenn tw. m.E. blauäugige) Argumente entstehen. Es ist durchaus geschickt gemacht und schwer zu packen. Es ist eben Politik und für mich um 22:39 zu schwierig, vernüftig aufzubereiten. Aber dazu schreib ich sicherlich nochmal was...

LG DA

CatalinasPapa - 22.02.2005 - 22:51

Fast 23:00 Uhr, das ist mir jetzt auch zu Spät, werde demnächst ausführlich antworten....
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