Im Gegenzug wird der Sonderbeitrag für Zahnersatz, den nur der Arbeitnehmer zahlt, um 0,4 Prozent, und der Krankengeldbeitrag um 0,5 Punkte nach oben gesetzt.
So sollen Arbeitgeber weiter entlastet werden und der kleine Mann muss wieder tiefer in die Tasche greifen. Damit wurde das Gesetz zur einheitlichen Zahnersatzpauschale, das vor rund einem Jahr in Kraft getreten ist, wieder verworfen.
Quelle: portale.web.de