Bekämpfung von Schwarzarbeit:
Die in Deutschland grassierende Schwarzarbeit, die jährlich Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe verursacht, wird künftig schärfer geahndet. Mit dem Gesetz soll vor allem die gewerbliche Schwarzarbeit bekämpft werden. Dies betrifft illegale Beschäftigung am Bau, in der Gastronomie, im Taxi- und Mietwagengewerbe, bei Reinigungsdiensten sowie in Spielhallen. Bei Nachbarschaftshilfe sowie Beschäftigung privater Putzfrauen gelten dagegen lockerere Regelungen. Gelegenheitsjobs, „die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind", sind keine Schwarzarbeit.
Neue Ausbildungsordnungen für 30 Berufe:
Zum 1. August treten auch neue Ausbildungsordnungen für 30 Berufe in Kraft. Darunter sind drei neue Berufe, für die eine zweijährige Ausbildung absolviert werden kann: Maschinen- und Anlagenführer, Fahrradmonteur sowie Kraftfahrzeugservicemechaniker. Bei guten Leistungen kann anschließend durch weitere Lehrzeit der anspruchsvollere dreijährige Berufsabschluss erworben werden. Zu den neuen dreijährigen Ausbildungsberufen zählt der Schädlingsbekämpfer. Neu ist auch der Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik.
Besserer Schutz vor 0190-Nummern:
Verbraucher sind künftig besser vor dem Missbrauch durch teure 0190er- und 0900er-Nummern geschützt. Anrufe bei „Servicenummern“ – unter denen häufig Telefonsex angeboten wird – dürfen maximal zwei Euro pro Minute kosten. Nach einer Stunde muss die Verbindung automatisch getrennt werden. Der Preis für die Verbindung muss angegeben werden, bevor Kosten für den Kunden entstehen.
Mehr Förderung für alternative Energien:
Die Förderung von Windenergie wird zum 1. August umgestellt. Die Vergütung für an Land stehende Windräder wird gesenkt, während die Bedingungen für Windanlagen auf See verbessert werden. Eine Umorientierung gibt es auch bei der Wasserkraft. Hier gibt es künftig auch für Strom aus großen Wasserkraftanlagen Vergütungen, wenn sie bis Ende 2012 erneuert werden. Verbessert werden auch die Bedingungen für noch unwirtschaftlich Techniken zur Verstromung von Biomasse sowie Deponie-, Klär- und Grubengas. Insgesamt soll sich der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von 2000 bis 2010 auf 12,5 Prozent verdoppeln.
Neues Zentralregister für Betreuungsverfügungen:
Menschen, die für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit etwa durch Unfall oder schwere Erkrankung vorsorgen wollen, können nun bei der Bundesnotarkammer in Berlin eine Vollmacht hinterlegen. In diesem zentralen Vorsorgeregister kann jeder – bald auch online – festlegen, wer entscheiden soll für den Fall, dass man körperlich oder geistig dazu nicht mehr in der Lage ist. Familien, Krankenhäuser oder Gerichte können auf das Register zugreifen. Bisher werden in unklaren Fällen Vormundschaftsgerichte eingeschaltet.
Nachträgliche Sicherungsverwahrung:
Schwerverbrecher können jetzt nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden, auch wenn sie sich erst nach ihrer Verurteilung als weiter hochgefährlich erweisen. Das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung trat bereits Ende Juli in Kraft. Bisher musste eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung bereits bei der Verurteilung angeordnet oder zumindest als Möglichkeit vorgesehen werden.
Vereinfachte Arbeitsstättenverordnung:
Mit der novellierten Arbeitsstättenverordnung sollen Betriebe von unnötigen bürokratischen Regelungen befreit werden. Die Verordnung legt die Grundpflichten der Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsstätten fest. Detailvorgaben werden durch allgemeine Anforderungen ersetzt. So gilt nicht mehr die früher verlangte Mindestgröße von acht Quadratmetern für Arbeitsräume. Diese müssen jetzt nur noch so bemessen sein, dass die Beschäftigten ohne Gefahr für Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden arbeiten können.
Vinopops statt Alcopops
Mehrere Getränkehersteller haben die Rezepturen der schnapshaltigen Mixgetränke geändert, so dass die Steuer für sie nicht mehr gilt.
Die Bundesregierung erwartete von der am Montag in Kraft getretenen Steuer auf Alcopops eigentlich einen deutlichen Rückgang des Konsums.
Die Getränkehersteller mischen die besonders bei Jugendlichen beliebten Mixgetränke nun aber mit Bier oder Wein anstelle von Branntwein. Dies bestätigten Sprecher der Rewe-Gruppe und des Spirituosenherstellers Berentzen dem „Tagesspiegel“. Bier- und Weinmixgetränke sind von der Abgabe ausgenommen.
Schätzungsweise würden rund 80 Prozent aller Handelsmarken auf Weinbasis umgestellt, berichtete das Blatt. Wein- und Biermixgetränke dürften ab dem Alter von 16 Jahren gekauft und getrunken werden. Zudem seien sie rund 20 Cent pro Flasche billiger, weil auf sie keine Branntweinsteuer erhoben werde.