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Drexel - 17.03.2004 - 15:31
Eigentlich wollte ich heute meine Kündigung zum 31.03. an Maatwerk abschicken, doch gerade als ich die Post durchschaue, fällt mir ein Brief von Maatwerk in die Hand. Drin war eine Kündigung von Maatwerk fristgerecht zum 15.04., hilfsweise zum 30.04. Was hat diese Formulierung denn zu bedeuten?
Aber dennoch sollte ich, um kein Insolvenzgeld zu verlieren, nochmal selber zum 31.03. kündigen oder?
dragary - 17.03.2004 - 17:03
maatwerk selber kann nur fristgemäß kündigen, also frühestens zum 15.04.
da uns aber bei einer kündigung erst im april das januar-gehalt flöten ginge sollten alle fristlos (!) zum 31.03.2004 kündigen.
S.Valmont - 24.03.2004 - 12:59
an welche adresse schickt ihr den die Kündigung, da ja scheinbar keiner mehr zu erreichen ist und des weiteren, stell ich mir immer noch die frage wieso wir von der 3mon. sperre verschont bleiben sollen, wenn wir kündigen?
dragary - 24.03.2004 - 18:48
ich hab vor, meine kündigung per einschreiben nach hamburg zu schicken, eine kopie geht per boten einwurf (selbst einwerfen mit zeugen) nach essen.
zu der sache mit der sperre. nach dem was mir herr schnittmann sagte, liegt bei unserer kündigung ja ein schwerwiegender grund vor (2 monate keine gehaltzahlung) in diesem falle fällt die sperre weg und da das ganze ja auch noch mit insolvenz zutun hat ist das wohl mit ein grund. wer sich unsicher ist sollte aber noch mal beim aa nachfragen.
dontpanic - 24.03.2004 - 19:37
Ich habe darauf verzichtet, selbst noch eine Kündigung zu schreiben. Ich bekam eine fristgemäße ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit seitens Maatwerk zum 31.03.04 Damit bin ich doch ganz happy! ?
Das und den anderen Papierkram habe ich schon vor einer Woche bei Hrn. Schnittmann abgegeben und gut wars.