Das Gericht sprach dem heute 15-jährigen Andreas neben dem Schmerzensgeld weiteren Schadensersatz zu, weil das zuständige Jugendamt des schwäbischen Rems-Murr-Kreises sich trotz seiner Zuständigkeit jahrelang nicht bei der Familie hatte blicken lassen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar drei Jungen in Pflege genommen, die Kinder aber nicht ausreichend versorgt, weil es das Pflegegeld für drei weitere leibliche Kinder der Pflegemutter verbrauchte. Ein Pflegekind verhungerte deshalb 1997 qualvoll im Alter von fünf Jahren, die beiden anderen überlebten nur, indem sie fauligen Müll aßen. Nachdem sie entdeckt wurden, mussten die extrem abgemagerten Kinder zunächst künstlich ernährt werden.
Nach der Verurteilung des Ehepaars zu lebenslanger Haft verklagte der damals neun Jahre alte Andreas das Jugendamt und forderte Schmerzensgeld "wegen mangelhafter Überprüfung" seiner Pflegeeltern und bekam durch alle Instanzen Recht. Laut BGH war das Kreisjugendamt seit dem Zuzug der Pflegefamilie im Herbst 1994 aus Bayern nach Baden-Württemberg zuständig für die Betreuung des kleinen Andreas und hätte sich bei einem Antrittsbesuch ein eigenes Bild vom Kind und der Pflegefamilie verschaffen müssen.
Dem Jugendamt wäre dann laut BGH aufgefallen, dass der damals fünf Jahre und drei Monate alte Junge mit einem Gewicht von 11,5 Kilogramm völlig unterernährt war. Das Amt hätte dann einschreiten und weitere Gesundheitsschäden des Kindes verhindern können.
Quelle: http://de.news.yahoo.com/041021/286/49eo2.html
Aber ich kanns auch nicht begreifen..wie man kleine Kinder einfach verhungern lassen kann...wie man da zusehen kann...