Am Mittwoch wurde Ceipek am Klagenfurter Landesgericht von einem Schöffensenat zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sechs Monate davon muss der Mediziner absitzen. Weil der Villacher Frauenarzt bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft gesessen hat, muss er nur mehr für vier Monate hinter Gitter.
"Ich wollte niemandem schaden..."
Der Arzt bekannte sich am Mittwochvormittag gegenüber Richter Christian Liebhauser-Karl schuldig:
"Es tut mir aufrichtig Leid, ich wollte niemandem schaden. Ich finde auch keinen Grund, warum ich die Krebsabstriche nicht habe befunden lassen. Ich bin der Meinung gewesen, dies selbst zu können. Ich habe den Abstrich genommen und ihn gegen das Licht gehalten und geglaubt, dass man Veränderungen erkennen kann. Heute weiß ich, dass dies nicht der Fall ist. Die Verrechnung gegenüber den Krankenkassen ist dann eine automatische Geschichte gewesen", so Ceipek bei der Verhandlung.
Nachweise nur in sechs Fällen
In der Urteilsbegründung sagte Liebhauser-Karl, dass das Delikt der schweren Körperverletzung zweifelsfrei gegeben sei. Ein kausaler Zusammenhang zwischen den insgesamt 30 Krebserkrankungen und den Verfehlungen des Arztes habe jedoch nur in sechs Fällen konkret nachgewiesen werden können.
Der Frauenarzt habe mit seinen Handlungen das Prinzip der Vorsorgeuntersuchung ad absurdum geführt. Diese "moralische Verwerflichkeit" könne strafrechtlich jedoch nur bedingt geahndet werden, so der Vorsitzende.
Ceipek: "Glaube, das Urteil passt..."
Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Angela Truntschnig vom Landesstudio Kärnten führte mit Ceipek nach Verkündung des Urteils ein erstes Interview:
Ceipek: "Ich finde, das Urteil steht mir zu, ich glaube das passt ... ich habe mich heute vor dem Richter persönlich entschuldigt und gesagt, dass es mir leid tut ... ich finde das Urteil super - nicht für mich, aber wenn ich an meine Patienten denke."
Staatsanwältin: Herabsetzung der Lebenschancen
Frimmel-Hesse betonte am Vormittag, dass bei rechtzeitiger Erkennung der Karzinome durch entsprechende Auswertung der Zellabstriche bei drei Patientinnen lediglich eine Operation zur Entfernung des kranken Gewebes und keine Organentfernung notwendig gewesen wäre.
Bei drei weiteren Patientinnen sei es durch die Vorgangsweise des Arztes zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit verbunden zu einer Herabsetzung der Lebenschancen zwischen fünf und zehn Prozent gekommen.
Zur Vorgeschichte des Falles
Insgesamt sind 26 Patientinnen, bei denen der 58-jährige Mediziner zwischen 1995 und April 2002 Abstriche vorgenommen und nicht weitergeschickt hatte, an Gebärmutterhals-Krebs erkrankt.
Angeklagt wurde er in sechs Fällen. Bei drei davon, bei denen es zu einer Operation gekommen war, lautet der Vorwurf auf fahrlässige Körperverletzung, bei den drei anderen auf Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Der Tod von drei Frauen steht laut Gutachten des Grazer Gynkologen Raimund Winter nicht im Zusammenhang mit den Verfehlungen des Arztes. Daher auch keine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.