Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass deutsche Kommunen Spiele verbieten dürfen, bei denen Menschen mit Laserstrahlen aufeinander schießen und sich auf diese Weise «spielerisch töten».
Laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung», ging es in dem Verfahren um das «Laserdrome» in Bonn, dessen Betreiber Omega Spielhallen- und Automaten- aufstellungs-GmbH gegen ein Verbot der Stadtverwaltung geklagt hatte.
Das Laserdrome in Bonn war 1994 in Betrieb genommen worden. In einer mit künstlichem Nebel gefüllten Halle, die mit Stroboskoplicht für Sekundenbruchteile erhellt wurde, konnten sich Spieler mit Lasergewehren jagen. Die Treffer wurden von speziellen mit Sensoren ausgestatteten Westen registriert. Die Stadt hatte das Spiel nach öffentlichen Protesten verboten. Das suimulierte Töten stelle einen «Verstoß gegen die Menschenwürde» dar und sei deshalb eine «Gefahr für die öffentliche Ordnung, so die Argumentation. Die Anwendung von Gewalt werde bagatellisiert.
Letzte Instanz
Omega klagte gegen die Schließung, scheiterte jedoch vor dem Verwaltungsgericht in Köln und vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, schreibt die Zeitung. Auch die letzte Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, bezeichnete das «spielerische Töten» im Laserdrome als Verstoß gegen die Menschenwürde, legte den Fall jedoch dem EuGh vor. Omega hatte argumentiert, das Verbot der Stadt verstoße gegen den freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union, da man für das «Laserdrome» einen Franchise-Vertrag mit einer britischen Firma geschlossen habe, die in Großbritannien derartige Anlagen betreiben dürfe.
Das EuGh urteilte nun, dass ein solches Verbot zwar in die Dienstleistungsfreiheit in der EU eingreife, gleichwohl aber gerechtfertigt sei, um die öffentliche Ordnung zu schützen. (nz)
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