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MrForest - 10.04.2006 - 17:20

Patch-Day Vorschau: Microsoft kündigt fünf Sicherheitsupdates an

Microsoft hat angekündigt , dass am kommenden Patch-Day (11. April) insgesamt fünf Sicherheitsupdates veröffentlicht werden. Vier Updates werden Lücken in Windows schließen und ein Update eine Lücke, die sowohl Windows als auch Office betrifft. Die nur Windows betreffenden Lücken, die geschlossen werden, haben maximal den Schweregrad "kritisch". Den Schweregrad der Lücke, die Windows und Office betrifft, gibt Microsoft mit "moderat" an.

MrForest - 10.04.2006 - 17:42


Erpressung mit verschlüsselten Dateien

Auf noch nicht gänzlich geklärtem Wege wird seit mehreren Tagen ein Trojanisches Pferd verbreitet, das Dateien auf der Festplatte in mit einem Passwort verschlüsselte ZIP-Archive verpackt. Die Originaldateien werden dann gelöscht. In einer Textdatei fordert der Erpresser ein Lösegeld von 300 US-Dollar, das Betroffene auf ein Konto des Online-Bezahldienstes E-Gold einzahlen sollen. Sie sollen dann das Passwort für die ZIP-Dateien erhalten.
Das als "Cryzip" oder auch "Zippo-A" bezeichnete Trojanische Pferd wird vermutlich entweder Spam-artig per Mail verschickt oder über P2P-Netze verteilt. Es benutzt eine frei verfügbare ZIP-Bibliothek zum Verpacken der Dateien. Es durchsucht die Festplatte nach einer langen Reihe von Dateitypen, darunter DOC, JPG, PDF und XLS. Die Namen der Passwort-verschlüsselten ZIP-Dateien leiten sich aus dem originalen Dateinamen ab: "datei.doc" wird zu "datei.doc_CRYPT_.ZIP". Hinzu kommt eine Textdatei mit dem Namen "AUTO_ZIP_REPORT.TXT", die den Erpresserbrief enthält.

Wie der Antivirus-Hersteller McAfee in seiner Beschreibung von Cryzip angibt, steht das zur Verschlüsselung verwendete Passwort im Klartext in der Programmdatei des Schädlings. Es lautet "C:\Program Files\Microsoft Visual Studio\VC98" und wurde mutmaßlich gewählt, weil derartige Textfragmente häufig in Programmdateien enthalten sind und der Programmier daher wohl hoffte, es würde übersehen.

Der Online-Bezahldienst E-Gold teilt mit, dass er die Online-Konten des Erpressers im Rahmen routinemäßiger Überwachung entdeckt und inzwischen gesperrt habe. Außer ein paar kleineren Gutschriften, die offenbar nur zum Test dienten, seien keine Kontobewegungen zu verzeichnen gewesen.

Der bis dato nicht bekannte Erpresser wird also keinen Gewinn aus seiner Tat ziehen können. Betroffene können ihre Original-Dateien entweder aus Backups wieder herstellen oder die verschlüsselten Archive mit dem Passwort und einem kostenlosen ZIP-Programm auspacken.

Bereit im Mai 2005 machte ein ähnlicher Erpressungsversuch mit einem Trojanischen Pferd namens "PGPcoder" von sich reden (wir berichteten). Der Erpresser konnte jedoch auch nicht davon profitieren

MrForest - 11.04.2006 - 20:59


Jungen nutzen den Computer am meissten

Hamburg (dpa) - Bei der Nutzung von Computer und Internet gibt es zwischen Mädchen und Jungen einer neuen Studie zufolge ein zum Teil erhebliches Ungleichgewicht.

Zwar würden bereits 63 Prozent der Schüler an deutschen Gymnasien, Real- und Hauptschulen inzwischen einen eigenen PC besitzen. Darunter seien allerdings lediglich 49 Prozent Mädchen gegenüber 71 Prozent der Jungen, teilte die Business Software Alliance (BSA) am Montag mit. Bei der Nutzung des Internet habe die Studie ebenfalls ein Ungleichgewicht gezeigt: Während 35 Prozent der befragten Jungen mehr als sieben Stunden pro Woche online sind, sind es unter den Mädchen lediglich 22 Prozent.

In Sachen Raubkopien führen die Jungen den Ergebnissen zufolge allerdings ebenfalls. Liegen Mädchen und Jungen bei der Nutzung von Musik-Raubkopien mit 65 gegenüber 67 Prozent noch etwa gleich auf, zeichneten sich bei Filmen und Computerprogrammen bereits deutliche Unterschiede ab. Während 53 Prozent aller befragten Jungen Raubkopien von Computerprogrammen besitzen, liegt die Rate bei den Mädchen bei lediglich bei 28 Prozent. Illegal kopierte Filme besitzen danach 60 Prozent der Jungen, aber nur 51 Prozent der Mädchen.

Jungen wünschten sich meist aktiv einen PC und gäben dabei auch gern technische Spezifikationen vor, sagte Axel Dammler, Geschäftsführer des Meinungsforschungsinstituts iconkids & youth. «Dagegen sind die Mädchen meistens mit dem zufrieden, was sie zu Hause über die Eltern vorfinden.» Generell hätten Jungen und Mädchen allerdings gleichermaßen Zugang zu einem PC. «Es sollte hier nicht der Eindruck entstehen, die Mädchen könnten zu Hause keinen PC nutzen.»

Der Branchenverband BSA hatte in den vergangenen Monaten Schulvorträge zum Thema Internetverhalten und Medienkompetenz an deutschen Schulen gesponsert. In diesem Rahmen führte der Verband gemeinsam mit der Agentur Decker & Lang eine Umfrage unter 4400 Schülern durch. Die BSA unterstütze die bundesweiten Schulvorträge, da es wichtig sei, «so früh wie möglich Aufklärungsarbeit über die konkrete Rechtslage beim Urheberrecht von Software zu leisten», sagte BSA-Manager Georg Herrnleben.

MrForest - 15.04.2006 - 02:20


Domain-Inhaber muss gleiche Adresse mit Umlaut dulden

Frankenthal (dpa) - Der Inhaber einer Internet-Adresse («Domain») hat keine rechtlichen Möglichkeiten gegen eine gleich lautende Adresse, die sich nur durch einen Umlaut-Buchstaben vom Original unterscheidet. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor.

In diesem Fall bestehe weder ein namens- noch ein markenrechtlicher Schutz, entschieden die Richter. Die Verwendung des anderen Domain- Namens sei auch nicht wettbewerbswidrig (Az.: 2 HK O 55/05). In dem Prozess ging es um einen Streit zwischen den Inhabern zweier Internet-Domainnamen.

Der Kläger betreibt seit 1999 unter der Adresse www.guenstig.de ein Shopping- und Preisvergleichsportal. Er wandte sich dagegen, dass ein weiterer Domain-Inhaber die Bezeichnung www.günstig.de für sich registrieren ließ. Die Umlaute «ä, ö, ü» können in diesem Zusammenhang erst seit März 2004 verwendet werden.

Das Landgericht wertete den mit Umlaut geschriebenen Namen jedoch als zulässig. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass damit «eine unbillige Behinderung von Mitbewerbern durch Abfangen von Kunden» oder eine unsachliche Beeinflussung von Verbrauchern beabsichtigt sei. Angesichts der unterschiedlichen Schreibweise genüge die Namensgleichheit allein nicht, um die andere Domain verbieten zu können

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